Die gesetzliche Vorsorge - Urologische Gemeinschaftspraxis Kempen - Viersen - Nettetal - Willich

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Die gesetzliche Vorsorge


Allgemeine Informationen zur Vorsorge:

Die urologische Vorsorgeuntersuchung dient in erster Linie dazu, Erkrankungen frühzeitig entdecken und therapieren zu können, auch wenn noch keine Symptome oder Schmerzen vorliegen. Dabei liegt natürlich ein besonderes Interesse auf der rechtzeitigen Erkennung bösartiger Erkrankungen, z.B. der Prostata, der Harnblase, Nieren oder Hoden.


Hierzu bieten die gesetzlichen Krankenkassen jedem Mann ab dem 45. Lebensjahr eine Krebsvorsorgeuntersuchung an. Diese beinhaltet den folgenden Leistungsumfang:


  • Körperliche Untersuchung

  • Das Abtasten der Prostata

  • Die Untersuchung des Stuhls auf Blutbeimengungen

  • Die Messung des Blutdrucks


In der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung sind Blut-, Urin- oder Ultraschalluntersuchungen nicht beinhaltet.

Nach Ansicht der Urologen und ihres Berufsverbandes ist dies teils bedauerlich, da mit Blut-, Urin- und Ultraschalluntersuchungen einfache, schnelle und sehr wirkungsvolle Methoden zur Verfügung stehen, die Krebserkennung und Gesundheitsvorsorge deutlich zu verbessern. Diese Untersuchungen bieten wir Ihnen als Individuelle Gesundheitsleistungen (Selbstzahlerleistung) an. Für Privatversicherte besteht in der Regel eine Kostenübernahme (ausgenommen Basistarife).

Eine gesetzliche urologische Vorsorge für die
Frau existiert derzeit nicht. Ergänzend zur gynäkologischen Vorsorge bieten wir auch hier zur Nieren- und Harnblasentumorerkennung Blut-, Urin- und Ultraschalluntersuchungen an.

Wir erstellen gerne nach einem ausführlichen Vorgespräch ein individuelles Vorsorgepaket, das auf Ihre Erfordernisse (z.B. Voroperationen, familiäre Vorbelastung von Tumoren, Belastungen am Arbeitsplatz, ...) zugeschnitten ist.


 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü